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1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung des Studio R1 und in der Mietsache enthaltenden Gegenstände und technischen Geräten.

Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios durch den Mieter.

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2. Miete/Vertrag

- Die vereinbarte Raummiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

- Der Mietvertrag/Vereinbarung gilt mit der Bestätigung des Mieters per Mail als bestätigt und bedarf keinen weiteren schriftlichen Mietvertrag mehr.

- Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein vom R1 Studio nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Eine längere Nutzung als die 8 Stunden Tagesmiete wird als Überstunden ( Overtime ) nachkalkuliert. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.

3. Storno

Bei Stornierung bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin bleiben diese kostenlos – bei Stornierung 5 Tage vor dem Termin werden 50%, bei 2 Tage bis vor dem Termin 100% der Mietgebühr fällig.

- Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person betreten. Der Vermieter nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.

- Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Fotoassistenz, Studioaufsicht, Getränke (Kaltgetränke), Catering können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.

 

4. Zahlungsbedingungen

- Die Miete ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen oder in bar nach der Mietzeit.

- Neukunden ( Privatkunden ) müssen immer bar und direkt nach der Mietzeit bezahlen.

- Bei Stornierung des Termins ist die fällige Gebühr sofort zu entrichten.

- Sonderregelungen sind möglich und bedürfen der vorherigen schriftlichen Absprache. 

4. Nutzung

- Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und Inhalt sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.

- Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (zB brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- oder Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich.

 

5. Nutzung der Räume

- Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Beanstandungen müssen im Vorfeld genannt werden. Bei Mietende muss das Studio in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür notwendige Zeit ist in der Mietzeit vom Mieter zu berücksichtigen.

- Sollte sich das Studio nach der Mietdauer intensiv verschmutzt sein, behält sich R1 Studio vor, die Reinigung der Räume zuzüglich der daraus entstehenden Folgekosten (Mietausfall) dem Mieter in Rechnung zu stellen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

- Alle vermieteten Geräte und Gegenstände im Studio bleiben uneingeschränkt Eigentum von R1 Studio und deren Eigentümer.

- Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht gestattet.

 

7. Haftung und Versicherung

- Für die vom Mieter in das Studio eingebrachten Gegenstände oder Equipment ( Garderobe, Requisiten, technische Geräte ect ) übernimmt der Viermieter keine Haftung.

- Der Mieter haftet gegenüber dem R1 Studio und seinen Eigentümern für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an der Einrichtung sowie allen Geräten, Equipment, Requisiten. Dies gilt auch für Schäden, die Mitarbeiter, Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Für Personen und Folgeschäden, sowie der daraus entstehenden Folgekosten. Der Mieter stellt dem Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder andere Defekte an Geräten oder der Raumeinrichtung sind unverzüglich zu melden.

- Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von R1 Studio entweder vom Auftraggeber/Mieter auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Auftraggeber/Mieter zum Tagespreis in Rechnung gestellt.

- Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

- Der Auftraggeber/Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und alle übernommenen Gegenstände gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen " R1 Studio " gegenüber einzustehen haben, ausreichend zu versichern, insbesondere das Haftpflichtrisiko gegenüber allen mitwirkenden Personen.

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